Immobiliengutachten

Verkehrswertgutachten (Verkehrswert i. S. d. § 194 BauGB) und fundierte Marktpreiseinschätzungen nach ImmoWertV 2021. Unabhängig, zertifiziert und transparent.

[Bild-Platzhalter: Sachverständiger bei der Außenbesichtigung einer Immobilie]

Anlässe für ein Gutachten

Eine sachverständige Wertermittlung ist immer dann sinnvoll, wenn verbindliche Klarheit über den Wert einer Immobilie gefragt ist.

Erbschaft & Scheidung

Bei Erbfällen, erbrechtlichen Auseinandersetzungen sowie Zugewinnausgleich und Vermögensteilung ist ein Verkehrswertgutachten (Verkehrswert i. S. d. § 194 BauGB) die belastbare Grundlage für alle Beteiligten.

Steuerbescheid-Prüfung

Das Finanzamt setzt bei Erbschaft- und Schenkungsteuer oft typisierte Werte an. Ein Sachverständigengutachten nach § 198 BewG dient als anerkannter Gegenbeweis zur Steueroptimierung.

Finanzierung

Unabhängiges Gutachten als neutrale Wertbasis für Banken und Finanzierungsentscheidungen – besonders bei Objekten mit Besonderheiten wie Denkmalschutz oder Erbbaurecht.

Kauf & Verkauf

Eine fundierte Marktpreiseinschätzung oder ein vollständiges Verkehrswertgutachten gibt Sicherheit bei Preisverhandlungen – für Käufer und Verkäufer gleichermaßen.

Mein Leistungsangebot

Vom kurzen Überblick bis zum vollständigen Gutachten – das passende Format für jeden Anlass.

Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)

Das vollständige Gutachten mit persönlicher Besichtigung, methodisch fundierter Wertermittlung (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren nach ImmoWertV 2021) und methodisch fundiertem Ergebnis. Anerkannt bei Finanzamt, Gericht und Banken.

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Marktpreiseinschätzung

Schnelle, belastbare Einschätzung des Marktwertes als kürzeres Gutachtenformat. Ideal für Kaufentscheidungen, erste Orientierung oder interne Zwecke. Inklusive Besichtigung und schriftlicher Dokumentation. Auch für retrospektive Stichtage möglich.

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Häufige Fragen zum Gutachten

Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten?

In der Regel ist ein vollständiges Verkehrswertgutachten innerhalb von 3–4 Wochen nach Besichtigung und vollständiger Unterlagenvorlage fertig. Bei Eilbedarf (z. B. laufende Einspruchsfrist) sprechen Sie mich direkt an – ein Eilzuschlag kann anfallen.

Welche Unterlagen benötige ich für eine Wertermittlung?

Typischerweise benötige ich: Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohn-/Nutzflächenberechnung, Baupläne, Energieausweis und ggf. Teilungserklärung (bei ETW) sowie aktuelle Mietunterlagen (bei vermieteten Objekten). Ich sende Ihnen gerne eine vollständige Checkliste.

Was kostet ein Gutachten für ein Einfamilienhaus?

Das Honorar richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert und der BVS-Honorarrichtlinie 2024. Für ein typisches Einfamilienhaus liegt das Honorar nach dem kostenlosen Erstgespräch in der Regel ab 2.300 € netto. Ein konkretes Angebot erstelle ich nach einem kurzen, kostenlosen Gespräch.

Sichern Sie sich den wahren Wert Ihrer Immobilie

Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Ich kläre mit Ihnen den genauen Bedarf und erstelle ein transparentes Angebot.

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