Steuerbescheid zu hoch?

Im Erbschaft- und Schenkungsteuerfall ermittelt das Finanzamt den Grundbesitzwert mit gesetzlich vorgegebenen, typisierten Verfahren. Diese bilden individuelle Merkmale wie Zustand, Sanierungsstau oder eine besondere Lage nicht ab – der festgestellte Wert kann daher über dem tatsächlichen Verkehrswert liegen. Mit einem Nachweis nach § 198 BewG lässt sich der niedrigere gemeine Wert belegen und die Steuerlast auf das zutreffende Maß zurückführen.

Anerkannt beim Finanzamt: Gegenbeweis nach § 198 BewG
Dipl.-Sachverständiger DIA · DIAZert (LS)
399 € inkl. MwSt. Festpreis – keine versteckten Kosten
Bescheid jetzt prüfen lassen 0176 43 800 306
[Bild-Platzhalter: Symbolbild für Steuerbescheid, Dokumente oder Finanzamt]

Sachverständige Prüfung des Steuerbescheides

Für die Grundbesitzbewertung wendet das Finanzamt die typisierten Ertrags- und Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes (BewG) an. Diese arbeiten naturgemäß mit pauschalen Annahmen und erfassen individuelle wertbeeinflussende Merkmale – etwa Bauschäden, Modernisierungsstau oder einen ungünstigen Grundstückszuschnitt – nur eingeschränkt. Der festgestellte Wert kann deshalb vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen.

Als zertifizierter Sachverständiger prüfe ich, ob der angesetzte Wert realistisch ist – und erstelle auf Wunsch ein formales Gegengutachten nach § 198 BewG.

399 €
inkl. 19 % MwSt. · Festpreis

Keine Besichtigung erforderlich.
Rückmeldung in 3–5 Werktagen.

Das ist in der Erstprüfung enthalten:

Wann lohnt sich die Prüfung?

Erbschaft

Nach dem Tod eines Angehörigen setzt das Finanzamt den Grundbesitzwert fest. Dieser liegt häufig über dem Verkehrswert. Eine Prüfung ist fast immer lohnenswert.

Schenkung

Eltern übertragen eine Immobilie auf ihre Kinder. Auch hier kommt das typisierte Bewertungsverfahren zum Einsatz, das Alter, Zustand und Lage nur pauschal berücksichtigt. Eine Prüfung zeigt, ob sich die Bemessungsgrundlage – und damit die Steuer – belegbar senken lässt.

Grunderwerbsteuer

Auch bei Kaufpreisen unterhalb des Grundbesitzwertes kann das Finanzamt den höheren Wert ansetzen. Lassen Sie prüfen, ob dieser Ansatz haltbar ist.

Einspruchsfrist läuft

Ab Zustellung haben Sie in der Regel einen Monat, um Einspruch einzulegen. Je früher Sie prüfen lassen, desto mehr Zeit bleibt für ein Gegengutachten.

Prüfung vs. Gegengutachten

Der kluge Weg: erst prüfen, dann entscheiden.

1. Erstprüfung

399 € inkl. MwSt.
Analyse des FA-Bescheides
Überschlägige Kalkulation des Verkehrswertes
Schriftliche Rückmeldung per Mail
Kostenschätzung für ein Verkehrswertgutachten
Nettobetrag wird bei Gutachten angerechnet
Vor Finanzamt/Gericht verwendbar
Formale Begründung für Einspruch
Prüfung beauftragen

2. Gegengutachten § 198 BewG

ab 2.300 € netto zzgl. MwSt.
Vollständiges Bewertungsgutachten
Besichtigung vor Ort
Das sachgerechte Verfahren nach ImmoWertV, ggf. mit Kontrollverfahren
Anerkannt beim Finanzamt und Finanzgericht
Rechtssichere Einspruchsbegründung
Nettobetrag (335 €) der Erstprüfung wird angerechnet
Unverbindlich anfragen

So läuft es ab

01

Unterlagen einsenden

Schicken Sie mir den Feststellungsbescheid und ggf. vorhandene Anlagen per E-Mail. Mehr brauche ich zunächst nicht.

02

Prüfung & Analyse

Ich analysiere die Bewertungsparameter des Finanzamts und vergleiche sie mit den aktuellen Marktdaten für Lage, Objekttyp und Stichtag.

03

Rückmeldung per Mail

Sie erhalten eine Mail mit möglichen Ansatzpunkten, dem überschlägig kalkulierten Verkehrswert und einer konkreten Kostenschätzung.

04

Optional: Gutachten

Entscheiden Sie sich für ein vollständiges Verkehrswertgutachten, wird der Nettobetrag der Erstprüfung (335 €) auf das vereinbarte Honorar angerechnet.

Häufige Fragen

Warum weicht der Wert des Finanzamts vom Verkehrswert ab?

Das Finanzamt ist zur gleichmäßigen Besteuerung gesetzlich auf typisierte Verfahren nach dem Bewertungsgesetz (BewG) festgelegt. Diese können individuelle Merkmale wie Sanierungsstau, Bauschäden oder eine untypische Lage nicht vollständig abbilden. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, sieht § 198 BewG ausdrücklich den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten vor.

Welche Unterlagen benötige ich für die Prüfung?

Für die Erstprüfung benötige ich ausschließlich den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwertes (inkl. aller Anlagen). In vielen Fällen reicht das vollständig aus.

Wie lange habe ich Zeit nach Erhalt des Bescheides?

Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides. Handeln Sie frühzeitig: Eine Prüfung ist in 3–5 Werktagen abgeschlossen.

Was passiert, wenn das Finanzamt das Gutachten nicht akzeptiert?

Sie können Einspruch einlegen. Scheitert dieser, besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Finanzgericht zu erheben. Das Sachverständigengutachten dient dabei als zentrales Beweismittel.

Sparen Sie Steuern durch eine professionelle Prüfung

Lassen Sie Ihren Steuerbescheid unverbindlich und zum Festpreis von 399 € prüfen. Bei Beauftragung eines Gutachtens wird der Nettobetrag (335 €) angerechnet.

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